Die Kreissynode

 

Die Kreissynode ist unser Parlament und bestimmt über die Geschicke im Kirchenkreis.

Die Kreissynode ist die Versammlung der Kirchengemeinden und der kreiskirchlichen Einrichtungen. Ihr gehören die gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Kirchengemeinden, die Mitarbeitenden im Pfarrdienst, gewählte Vertreter und Vertreterinnen der beruflich Mitarbeitenden in den kreiskirchlichen Einrichtungen und durch den Kreiskirchenrat berufene Mitglieder an.

Die Synode tritt in der Regel zweimal jährlich, im Herbst und im Frühjahr, zu einer Tagung zusammen. Alle Tagungen sind öffentlich. Zu den Aufgaben der Kreissynode gehört es, den Haushaltsplan der kreiskirchlichen Kassen zu beschließen, die Jahresrechnungen abzunehmen und über die kreiskirchliche Vermögensverwaltung zu wachen. Sie beschließt auch den kreiskirchlichen Stellenplan.

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