Stiftung Nächstenliebe
Die Stiftung Nächstenliebe, gegründet im Jahr 2007 und mit Sitz in Berlin, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die zum Ev. Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg gehört. Sie setzt sich dafür ein, Nächstenliebe als humanen Wert zu verbreiten und deren Bedeutung in der Gesellschaft zu verankern. Die Stiftung Nächstenliebe steht für Solidarität, christliche Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie trägt dazu bei, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, Eigeninitiative zu fördern und Nächstenliebe als Kern menschlichen Handelns zu etablieren. Die Stiftung unterstützt ausschließlich gemeinnützige Vorhaben und ist selbstlos tätig, ohne eigenwirtschaftliche Ziele zu verfolgen.
Zweck der Stiftung
Der Zweck der Stiftung liegt in der Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Religion und Bildung. Dabei werden insbesondere Vorhaben unterstützt, die:
- Christliche Werte vermitteln und Nächstenliebe als ethischen Maßstab im öffentlichen Bewusstsein stärken,
- Menschen in Armut und Not helfen,
- Zukunftsperspektiven schaffen und sichern,
- Begegnung und Austausch fördern,
- Hilfe zur Selbsthilfe leisten und Eigeninitiative stärken.
Förderkriterien und Zielgruppen
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen, die Teil der Evangelischen Kirche oder Mitglied im Diakonischen Werk sind.
- Die Projekte müssen in Berlin angesiedelt sein, um eine Förderung durch die Stiftung zu erhalten.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; alle Anträge werden individuell geprüft.
Vermögen und Finanzierung
Das Vermögen der Stiftung wird nachhaltig verwaltet, um dauerhaft Erträge für die Förderung von Projekten zu generieren. Zustiftungen und Spenden werden ausdrücklich begrüßt, sofern sie der Satzung entsprechen. Die Erträge des Stiftungsvermögens sowie zusätzliche Zuwendungen dienen der Umsetzung der Stiftungsziele.
Organisationsstruktur
Die Stiftung wird durch drei Organe geführt:
- Der Vorstand übernimmt die laufenden Geschäfte, verwaltet das Vermögen und ist für die Umsetzung der Stiftungsziele verantwortlich. Er agiert als gesetzlicher Vertreter der Stiftung.
- Das Kuratorium überwacht den Vorstand, genehmigt den Haushaltsplan und entscheidet über strategische Fragen wie Satzungsänderungen oder die Bestellung neuer Vorstandsmitglieder.
- Der Beirat entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln und stellt sicher, dass die Mittel effizient eingesetzt werden.
Kontakt zur Stiftung Nächstenliebe
Vorstand | Kuratorium | Beirat
Die Mitglieder der Stiftungsorgane
Vorstand
Angelika Schöttler (Vorsitzende)
Martina Steffen-Elis (stellv. Vorsitzende)
Jens-Martin Krüger
Kuratorium
Geertje Bolle (Vorsitzende)
Michael Raddatz (stellv. Vorsitzender)
Katrin Albroscheit
Britta Heesing-Rempel
Ronald Österreich
Beirat
Claudia Bühler (Vorsitzende)
Matthias Altfeld (stellv. Vorsitzender)
Kerstin Adolf-Wright
Marcel Borchers
Burkhardt Bornemann
Sven Steinbach
Thora Weintz