Kreisjugendkonvent

Der Kreisjugendkonvent (KJK) vertritt die Kinder und Jugendlichen des Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg nach innen und außen. Er bildet sich aus je zwei Vertreter_innen pro Gemeinde  und tagt einmal pro Monat. Drei Vertreter_innen aus dem KJK sind berufene Mitglieder der Kreissynode des Kirchenkreises.

Der KJK ist unbeschadet der Rechte und Pflichten des Kreiskirchenrats für die Arbeit  it Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis verantwortlich. Er wirkt mit bei allen Fragen, die die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis betreffen. Er ist im Rahmen der kirchlichen Ordnung vor entsprechenden Entscheidungen von Kreissynode und Kreiskirchenrat zu hören. Der KJK ist die Vertretung der Evangelischen Jugend Tempelhof-Schöneberg (jets) im Kirchenkreis. Die Evangelische Jugend Tempelhof- Schöneberg ist Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Der KJK organisiert Veranstaltungen für die Kinder und Jugendlichen im Kirchenkreis.  Außerdem können die GJR/GJV/RJR für ihre Arbeit beim KJK Sachmittel beantragen.

Kontakt zum KJK-Vorsitz

 

Leni Marie Clemens
und Tobias Kapp

kjk@ts-evangelisch.de

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