02/06/2026 0 Kommentare
Informationen aus der Strukturgruppe vom 28.05.2026
Informationen aus der Strukturgruppe vom 28.05.2026
# ZH-AP

Informationen aus der Strukturgruppe vom 28.05.2026
Die Strategiegruppe hat am 28.05.2026 wieder getagt. Schwerpunkt waren die in der Gemeindeversammlung und der BVA Sitzung formulierten Fragen, die wie folgt beantwortet werden:
Antworten der Strategiegruppe auf die Fragen des BVA
Der BVA hat am 18. Mai beschlossen, die Entscheidung über die Vereinigung der Ev. Apostel-Paulus-Kirchengemeinde mit der Kirchengemeinde Zum Heilsbronnen zu vertagen bis eine Reihe von Fragen ausreichend geklärt sind.
Folgende Antworten gibt die Strategiegruppe auf die jeweilige im Protokoll genannte Frage:
1. Kooperationsvertrag mit der Kita zwischen Kirchenkreis und Kitaverband: Es gibt bereits eine Reihe von Kooperationsverträgen, die als Muster dienen können. Der Kooperationsvertrag mit der Kita zwischen Kirchenkreis und Kitaverband wird bis Mitte Juni ausgearbeitet.
2. Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde und Kitaverband: Auch dieser Kooperationsvertrag wird bis Mitte Juni ausgearbeteit. Es existiert bereits ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde Zum Heilsbronnen mit dem Kitaverband für die Kita am Viktoria-Luise-Platz.
3. Nutzungskonzept Apostel Paulus Kirche: Die bisherige Nutzung wird fortgeschrieben. Diese geht in einem erweiterten Nutzungskonzept auf. Martina Steffen-Elis legt dieses im BVA vor. Auf der Grundlage des Konzeptpapiers von Pfarrerin Martina Steffen-Elis wird dieses mit dem Beirat weiterwickelt und dem Kreiskirchenrat vorgelegt.
4. Der Förderverein: Auf der Grundlage des Nutzungskonzepts wird die Satzung angepasst.
5. Beteiligung BVA: Der BVA ist durch den KKR eingesetzt. Seine Kompetenzen sind kirchenrechtlich geregelt (Grundordnung).
6. Beirat: Die Aufgaben werden in einer Geschäftsordnung geregelt, die aktuell entwickelt wird.
7. Name der Kirchengemeinde: Beide kirchlichen Orte bleiben mit ihren Namen unverändert erhalten. Für die Bezeichnung der neuen Kirchengemeinde käme als Alternative nur eine geografische Bezeichnung in Betracht. Das wurde aufgrund mangelnder Erkennbarkeit und Identifikationsmöglichkeit verworfen.
8. Neue GKR-Wahl mit der Fusion: Aufgrund der unterschiedlichen Größenzahl der Gemeinden würde eine GKR-Wahl vermutlich dazu führen, dass ausschließlich oder fast ausschließlich Kandidaten aus der ehemaligen Gemeinde Heilsbronnen gewählt werden. Aus diesem Grund soll ohne Neuwahl der neue GKR, entsprechend dem Kirchenrecht, aus den beiden vorhandenen Leitungsgremien gebildet werden. Aus diesem Grund wird der Kreiskirchenrat in seiner nächsten Sitzung Ehrenamtliche aus der Apostel Paulus Gemeinde in den BVA berufen.
9. Mitgliederberufung in den Beirat Die Mitgliederberufung ergibt sich aus der Geschäftsordnung.
10. „Konkurrenz Taufe und Wirtschaftlichkeit“ Es wird nicht erwartet, dass es eine wesentliche Änderung des Konzeptes gibt. Die Kirche Apostel Paulus soll als kirchlicher Ort erhalten werden und erkennbar sein. Die Konkurrenz „Taufe und Wirtschaftlichkeit“ wird im Prozess des zu entwickelnden Konzeptes konkretisiert.
11. Zweckbestimmte Rücklagen Nach Kirchenrecht würden alle Rücklagen in der Gesamtrechtsnachfolge auf die vereinigte Gemeinde übergehen. Abweichend davon werden alle Rücklagen, die sich auf die Immobilien und den kirchlichen Ort beziehen, auf den Kirchenkreis übertragen. Die Finanzierung des besonderen Ortes in seiner jetzigen Ausgestaltung ist sowohl durch laufende Einnahmen aus den Immobilien und den eigenen Einnahmen durch Vermietungen sowie die Rücklagen gesichert. Dieser Finanzierungsvorschlag wurde intensiv in der Strategiegruppe unter Beteiligung des KVA (Vorständin Frau Nickau) diskutiert und am 12. Mai 2026 finalisiert und im Kreiskirchenrat am 19. Mai 2026 zustimmend zur Kenntnis genommen.
12. Zukunft des Fairnesssiegels: Wie schon in der E-Mail des Superintendenten vom 13. Mai 2026 mitgeteilt wird das Siegel beibehalten und die Bezeichnung angepasst.
13. Der BVA bittet den Kreiskirchenrat, Gemeindeglieder in die Bearbeitung dieser Themen einzubeziehen: Der Kreiskirchenrat hat am 20. Januar 2026 eine Strategiegruppe mit der Bearbeitung aller Fragen der Vereinigung der beiden Gemeinden beauftragt. Alle Fragen sind abschließend geklärt, eine weitere Beratung erscheint dem Kreiskirchenrat derzeit nicht erforderlich. Die darauf aufbauenden Verträge setzen die Rahmenbedingungen. Die Ausgestaltung auch unter aktiver Mitwirkung Ehrenamtlicher beider Gemeinden wird damit ermöglicht.
Berlin, 29.05.2026
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