Konzept für den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis beschlossen

Konzept für den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis beschlossen

Konzept für den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis beschlossen

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Konzept für den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis beschlossen

Die Frühjahrssynode des Kirchenkreises hat einstimmig das Konzept für den Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Der Kirchenkreis folgt damit dem Kirchengesetz der EKBO vom 23. Oktober 2020, nach dem jede Kirchengemeinde und jeder Kirchenkreis so ein Schutzkonzept erstellen muss. Doch worum geht es dabei eigentlich?

Zunächst: Sexualisierte Gewalt kann jede*n betreffen. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ soll aufzeigen, dass Sexualität instrumentalisiert wird, um Gewalt und Macht auszuüben. Definiert wird so eine sexuelle Handlung, die an oder vor einer anderen Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der die betroffene Person aufgrund von körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.

Wir unterscheiden drei Formen von sexualisierter Gewalt: Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt. Während Grenzverletzungen auch unbeabsichtigt geschehen können, sind die anderen beiden Gewaltformen immer intendiert. Auf die unterschiedlichen Ausprägungen wird in den Fortbildungsangeboten, die Teil des Präventionskonzeptes sind, näher eingegangen.

Denn das ist ein wesentlicher Teil des Schutzkonzeptes: Prävention. Wir wollen alles in unserer Macht stehende tun, dass sexualisierte Gewalt im Kirchenkreis gar nicht vorkommt. Präventionsmaßnahmen sind z.B. Risikoanalysen, Fortbildungen, Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse sowie eine gute Kommunikationsstruktur mit verlässlichen und bekannten Ansprechpersonen.

Diese sind auch unabdingbar für den zweiten Hauptteil des Schutzkonzeptes. Hier geht es um die Intervention, insbesondere um Kommunikationsabläufe. Denn sollte es trotz Prävention im Kirchenkreis zu einem Fall von sexualisierter Gewalt kommen, muss professionelles Handeln, dass die Belange des potentiellen Opfers in den Vordergrund stellt, sichergestellt sein.

Ein dritter wichtiger Teil des Schutzkonzeptes ist der Serviceteil. Hier finden sich umfangreiche Informationen und Vorlagen, die praktische Arbeit in Gemeinden und Kirchenkreis erleichtern.

Das Schutzkonzept wurde vom Präventionsteam des Kirchenkreises in Rücksprache mit der Präventionsbeauftragten der EKBO erstellt. Zum Präventionsteam gehören: Ulrike Biskup, Claudia Eichhorst, Christina Kettler, Michael Raddatz und Sven Steinbach.

Kreiskirchliche Ansprechpersonen (KAP):
Ulrike Biskup: 755 15 16 57 | 0179 390 83 70 | biskup@ts-evangelisch.de
Sven Steinbach: 755 15 16 42 | 0176 42 00 56 67 | steinbach@ts-evangelisch.de

Koordinatorin der Präventionsarbeit:
Claudia Eichhorst: 030 68 24 77 36 | 0177 60 68 521 | c.eichhorst@diakoniewerk-simeon.de

Präventionsteam:
praevention@ts-evangelisch.de | www.ts-evangelisch.de/praevention

Schutzkonzept zum Download 

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